Ausbildung mit Mindestausbildungsvergütung möglich!

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Günter
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Ausbildung mit Mindestausbildungsvergütung möglich!

Beitrag von Günter »

Ausbildung mit Mindestausbildungsvergütung möglich!
Ran an den Lehrling!!!


Wir wollen Dich ermutigen auszubilden, denn im Keramikhandwerk gibt es zu wenig Lehrstellen.
Hier zeigen wir Dir Möglichkeiten wie eine Ausbildung trotz Mindestausbildungsvergütung und individueller Lebensweise möglich sein kann. Mach mit und erhalte unser Handwerk!

Teilzeitausbildung: Jede Berufsausbildung kann auch in Teilzeit durchgeführt werden. Als Mindestarbeitszeit wird 50% (dh. 20 Wochenstunden) angenommen, damit die Ausbildung auch vernünftig durchgeführt werden kann (es ist jede andere Stundenzahl möglich). Die Ausbildungszeit verlängert sich um maximal 1,5 Jahre. Das ist jedoch nicht zwingend notwendig.
Die Ausbildungszeit kann für Abiturienten oder Auszubildene mit einem abgeschlossenem Studium oder einer abgeschlossenen Ausbildung bis zu 12 Monate verkürzt werde. So ist es nach Absprache mit der Handwerkskammer durchaus möglich, die Ausbildung nach 3 Jahren abzuschliessen. Die Ausbildungsvergütung kann entsprechend der verringerten Wochenarbeitszeit reduziert werden. Bei 50% wären das 310€ im ersten Jahr etc. Berufsschule wird aus organisatorischen Gründen nicht reduziert. Urlaubsansprüche werden nur reduziert, wenn es in der Woche weniger als 5 Arbeitstage gibt. Eine Änderung in eine Teilzeitausbildung ist auch noch nach Beginn einer Vollzeit-Ausbildung möglich. Es muss ein neuer Vertrag abgeschlossen und die Handwerkskammer informiert werden.

Sachleistung (Sondervereinbarung im Lehrvertrag)
Verringerung der Ausbildungsvergütung ist möglich, wenn im Ausbildungsvertrag unter Sondervereinbarung "Bezug von Sachleistungen" eingetragen wird. Dazu muss ein extra Schreiben aufgesetzt werden, in dem die Sachleistungen benannt werden (das ist eine steuerpflichtige Betriebseinnahme, bei BAB-Antrag Mietvertrag nötig).
Z.B. Kost und Logis max. abzüglich 553€ zur Mindestausbildungsvergütung
-Verringerung der Ausbildungsvergütung möglich um max. 288€ für Kost
-Verringerung der Ausbildungsvergütung möglich um max. 265€ für Logis
Siehe unter Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des
Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)
Dann ist die Ausbildungsvergütung in 2023 bei:
1. Lehrjahr (620€) 60€
2. Lehrjahr (731,60€) 178,60€
3. Lehrjahr (837€) 284€

Verbundausbildung (Für Kollegen, die sich einen Lehrling teilen möchten)
Ist gängige Praxis für Handwerksbetriebe, die nicht alle Inhalte des Rahmenlehrplans vermitteln können. Zwei oder mehr Betriebe teilen sich in die Ausbildung eines Lehrlings hinein. Ein Betrieb ist Hauptausbilder und unter „Sondervereinbarung“ im Ausbildungsvertrag wird der Ausbildungsverbund benannt und der zweite Betrieb vermerkt. (Dabei müssen natürlich alle Ausbildungsinhalte laut Rahmenlehrplan eingehalten werden)
Kosten und Ausbildungszeiten können individuell geteilt werden.
Zwei Kolleginnen in Hessen haben eine Verbundausbildung bereits durchgeführt.
Bei Fragen wendet Euch an Eure HWK oder an Elisabeth Reuter, Friedberg, 06031/4188

BAB (BundesAusbildungsBeihilfe für den Lehrling)
Für Azubis gibt es als finanzielle Förderung die Bundesausbildungsbeihilfe (analog zum Bafög für die schulische Ausbildung). Die Förderungs-Sätze sind letztmals im Herbst 2022 erhöht worden. Seit 1.08.22 ist der Grundbedarf 421€, Mietzuschuss 360€, Höchstsatz also 781€. Fahrtkosten zur Arbeitsstätte können bis zu 476€ übernommen werden.
BAB muss nicht zurückgezahlt werden. Sie wird gezahlt, wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Prinzipiell erhalten alle Azubis BAB, die während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Ist ein Azubi über 18 Jahre alt, verheiratet, in einer Partnerschaft oder hat mindestens ein Kind, kann er BAB auch erhalten, wenn er in erreichbarer Nähe zum Elternhaus lebt. Einkommen der Eltern wird natürlich angerechnet und muss angegeben werden.
Abgeschlossene Erstausbildung oder Studium machen allerdings heftige Probleme bei der Bewilligung (es ist aber in Einzelfällen durchaus möglich)... Anträge (auch online) am besten schon vor Beginn der Ausbildung beim Arbeitsamt!

Wer? wir sind und Warum? wir das machen
Wir sind Keramiker*innen und Leute vom kalkspatz e.V, die sich auf Initiative von Anne Schattka Steinbruch (ausbildende Keramikerin in der Uckermark) im Juni 2022 zusammen gefunden haben. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen für den Erhalt der betrieblichen Ausbildung in Töpfereien und den Erhalt der Berufsschulen.

Außerdem wollen wir die Vernetzung der Keramikbetriebe voranbringen.
Wer mitmachen möchte ist herzlich eingeladen sich unter keramikhandwerk@posteo.de zu melden.
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