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Kanada

Einreise, Aufenthalt, Arbeitsaufnahme

Deutsche Besucher können für einen vorübergehenden Aufenthalt bis zu drei Monaten (keine Arbeitsaufnahme und keine Aufnahme eines Studiums) mit einem gültigen Reisepass nach Kanada einreisen. Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt sowie Weiter- und Rückreisedokumente müssen mitgeführt werden.
Der vorübergehende Aufenthalt bis zu drei Monaten kann vor Ablauf der Frist verlängert werden, und zwar bis zu einem Gesamtaufenthalt von 1 Jahr. Jede solche Verlängerung muß beim zuständigen Canada Immigration Centre beantragt werden.
Die folgenden drei Schritte sind für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis notwendig: 1. Ihr kanadischer Arbeitgeber muss dem ihm am nächsten gelegenen kanadischen Arbeitsamt (Canada Manpower/Employment Centre) ein Arbeitsangebot vorlegen, dies gilt auch für unentgeltliche Beschäftigung und für Praktikantenstellen.
2. Wenn das Arbeitsamt festgestellt hat, daß Ihre Zulassung sich nicht ungünstig auf die Beschäftigungsmöglichkeiten der in Kanada ansässigen Personen auswirkt, wird die nächstgelegene kanadische Regierungsvertretung sie entweder zu einem persönlichen Gespräch einladen, oder sie bitten, die notwendigen Formalitäten schriftlich zu erfüllen. 3. Wenn ihr Antrag genehmigt wird, erhalten sie ein Visum und eine Arbeitsgenehmigung, um die bestimmte Stelle für die festgesetzte Zeitspanne auszufüllen, für die ihr Arbeitgeber Ihre Dienste benötigt.
Es ist zwecklos, eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen, falls sie kein Arbeitsangebot von einem kanadischen Arbeitgeber vorweisen können. Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, können Besucher nach ihrer Ankunft in Kanada keine Arbeitsgenehmigung erhalten.
Die kanadischen Arbeitsämter können Ausländern nicht bei der Arbeitsuche behilflich sein.
(Quelle: Bundesverwaltungsamt)

Botschaft

Kanadische Botschaft
Friedrich-Wilhelm-Str. 18
53113 Bonn 1
Tel.0228/231061

Keramikzeitschriften

Contact Vierteljährlich, 30 Can$.Aufstrebendes Magazin, nicht so kunstorientiert, Kleinanzeigen!
PO Box 56599
Markham, Ontario
Canada L3R OM6

Töpfervereinigungen

Alberta Potters' Association
574 6th St. NE
Medicine Hat Alberta T1A 5P3

Ceramists Canada
CP 123 Val-David
Quebec JOT 2N0

Claycrafters
176 Lakeshore Rd., Pointe Claire
Quebec H9S 4J7

Fusion
Ontario Clay and Glass Assn.
80 Spadina Ave, Suite 204
Toronto Ontario M5V 2J3

Fired Up
4283 Metchosin Rd., RR1
Victoria B.C. V8X 3W9

Potters Guild of British Columbia
1359 Cartwright St.
Vancouver B.C. V6H 3R7

Kingstone Potters Guild
370 King St., Box 1
Kingston Ontario K7L 2X4

Toronto Potters
55 Stubbswood Square
Agincourt Ontario M1S 2K7

Sonstige Hinweise

Canada ist riesengroß (mit der Bahn sind es ein paar Tage quer durch) und die einzelnen Provinzen unterscheiden sich sehr stark kulturell (so ist es in Quebec bestimmt sehr von Vorteil etwas französisch zu sprechen), aber auch in vielen Bereichen der Gesetzgebung.
Es gibt in allen Provinzen Mindestlohngesetze; in Ontario z.B. 4.35 can$/ Stunde (1988). Es gibt in Canada in vielen Handwerksberufen eine Lehre im deutschen Sinn, aber keinen Meistertitel. Deutsche Gesellen- und Meisterbriefe reichen für eine Qualifikation als Fachkraft manchmal nicht aus (das ist in den Provinzen unterschiedlich). Allerdings: Töpfer/Keramiker gehören NICHT zu diesen Handwerksgruppen, was mir auch eine im Vergleich zu Deutschland sinnvolle Regelung scheint - ein Zimmermann hat man einfach eine höhere Verantwortung als ein Pöttemacher.

Mit Canada besteht ein Sozialversicherungsabkommen (wichtig für Rentenanspruch). Es gibt keine einheitliche gesetzliche Krankenversicherung für den Arbeitnehmer. In einigen Provinzen werden die Beiträge direkt vom Arbeitgeber einbehalten, in anderen muß man sich selber darum kümmern und der Arbeitgeber gibt Zuschüsse.

Vancouver Island, eine der Stadt Vancouver vorgelagerte Insel (allerdings mit Ausmaßen von einigen hundert Kilometern Länge) und eine Reihe von kleineren Inseln drumherum wie denman und Hornby-Island sind ein Paradies für "Aussteiger" und so sind auch viele Töpfer dort ansässig.


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