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Arbeitsuche

Arbeitsuche von Deutschland aus:

Arbeitsuche im Aus - Lande:

Generell kann noch gesagt werden: bezahlte Arbeit ist vor allem in Industriestaaten zu finden. In weniger entwickelten Ländern kann man natürlich auch Arbeit als Töpfer finden, da wird jedoch der Aspekt des Geldverdienens in den Hintergrund treten und mehr das Sammeln von Erfahrungen wichtig werden. Traditionelle Töpfer sind uns in ihren spezialisierten Fähigkeiten oft haushoch überlegen. Natürlich kann es auch in einem Entwicklungsland in den Hauptstädten oder Touristenzentren "westliche" Töpfereien geben, die für Oberschicht und Touristen produzieren (da gibt es exzellente Sachen wie eine "deutsche" Töpferei in Venezuela, die deutsche Töpfer anstellt, damit die dann wahrscheinlich in Dirndl und Lederhosen zum Gaudium der Einheimischen weiß blau gerautete Bierkrüge produzieren...). Sonstige Möglichkeiten in "Entwicklungsländern" zu arbeiten siehe das Kapitel Entwicklungshilfe.


Arbeitsvermittlung/Beratungsstellen
Botschaften oder Konsulate sind nicht der geeignete Adressat für Stellengesuche; das gehört nicht zu ihrem Zuständigkeitsbereich.Zuständig ist in Deutschland natürlich erstmal das Arbeitsamt und das hat eine spezielle Abteilung für Auslandsvermittlung:
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) Auslandsabteilung
Feuerbachstr. 42 46
60325 Frankfurt
Tel. 069 7111-0,
Fax: 069 7111-540

Jeder kann sich dort schriftlich ohne bürokratische Formalien nach einer für ihn geeigneten Arbeitsstelle im Ausland erkundigen. Der Arbeitsuchende wird in eine Kartei eingeordnet (heutzutage wird man in den Rechner eingespeist...) - und dort bleibt er dann auch meist, denn die ZAV bekommt jedes Jahr ca. 100.000 Anfragen nach Arbeitsplätzen, hat jedoch nur durchschnittlich 10.000 Angebote aus dem Ausland, von denen auch noch die Hälfte unbesetzt bleibt, weil geeignete Bewerber fehlen. Die Chancen sind also sehr gering - man sollte sich aber auch diese 1:100 Chance nicht entgehen lassen, denn es entstehen keine Kosten und auch nicht allzuviel Papierkrieg.
Zusätzlich kann die ZAV auch die Arbeitsämter der anderen EG Staaten abfragen und euch so viel Mühe ersparen. Und zu guter Letzt bietet sie kostenlos einige Informationsbroschüren an:

Für Studenten und Abiturienten gibt es wieder einen Sonderservice: Arbeitsprogramme für die Sommerferien.
Bewerbungen dafür sollten sehr frühzeitig bei der ZAV eingehen (Jan/Febr.), denn die Nachfrage übersteigt das Angebot bei weitem. Es gibt allerdings auch einzelne Programme, die für Nicht Studenten offenstehen wie z.B. "Camp America" Mitarbeit in Ferienlagern in den USA (für den Job ist aber auch ein ganz spezielles Nervenkostüm erforderlich...)..Laßt euch von der ZAV die Broschüre "Jobben im Ausland" schicken!

Es gibt ein Netz von "Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige", die recht zuverlässige und weitreichende Informationen über viele Länder bieten können. Man kann sich dort sowohl zu einer mündlichen Beratung anmelden als auch für eine geringe Schutzgebühr (je Land zwischen 5 und 10 DM) ausführliche Merkblätter für die interessierenden Länder erhalten.
Diese Merkblätter sind zwar eher auf die Bedürfnisse von Auswanderern zugeschnitten (detaillierte Lebenshaltungskosten, Erläuterung zu Rentensystem, Steuern, Grundstückserwerb, Kraftfahrzeughaltung, Einfuhr und Zollbestimmungen, Schulsystem, Regierungsform etc.), aber für jeden der ernsthaft das längere Bleiben ins Auge faßt, durchaus nützliche Informationen.Ein Verzeichnis aller Beratungsstellen in der BRD und der verfügbaren Merkblätter ist kostenlos erhältlich vom

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50728 Köln
Tel. (0221) 758-0.

Die Fax-Nr. für evtl. Bestellungen des Verzeichnisses der Beratungsstellen für Auslandtätige und Auswanderer lautet: (0221) 758-2768.

Das Bundesverwaltungsamt erstellt all die Merkblätter (die ihr aber nicht direkt von dort, sondern nur über die Beratungsstellen bekommen könnt) und hat uns die freundliche Genehmigung erteilt, aus den Abschnitten "Einreise und Aufenthaltsbestimmungen", "Arbeitsrechtliche Bestimmungen" und "Sozialwesen" Teile zu übernehmen.


Aufenthaltsgenehmigung / Arbeitserlaubnis

Wenn ihr im Ausland wohnen wollt, braucht ihr eine Aufenthaltsgenehmigung; falls ihr auch noch offiziell arbeiten wollt, benötigt ihr noch eine Arbeitserlaubnis dazu. Bürokratisch gesehen sind das zwei getrennte Sachen, oft könnt ihr sie aber in einem Aufwasch bekommen.
Die entscheidenden Anlaufstellen für diese Papiere sind natürlich die Botschaften. Man sollte auf jeden Fall dort Erkundigungen einziehen - nur: viele Botschaften sind nicht gar so auskunftsfreudig (man könnte auch sagen sie lassen einen gern ein bißchen zappeln). Man muß brieflich oft nachhaken und genaue Fragen stellen; wenn auch das nicht zu präzisen Auskünften führt, muß das Telefon strapaziert werden.
Viele Länder haben nämlich schlicht und einfach kein sonderliches Interesse an ausländischen Arbeitskräften (falls es nicht gerade gesuchte Spezialisten sind), weil bei ihnen die Arbeitslosigkeit hoch genug ist - da braucht kein Ausländer einem Einheimischen den Arbeitsplatz wegnehmen.
Das sollte einen natürlich nicht davon abhalten, das durchzusetzen was man sich in den Kopf gesetzt hat - auch in solchen Fällen hilft Geduld, Höflichkeit und Hartnäckigkeit.
Für EG Länder sollte es theoretisch keine Probleme geben. Ihr könnt in jeden EG Staat einreisen und euch dort drei Monate frei auf Arbeitsuche begeben (wenn ihr euch dort arbeitslos meldet und Geld beziehen wollt, siehe "Arbeitslosigkeit", unterliegt ihr natürlich Einschränkungen). Sobald ihr eine Arbeit gefunden habt, b.z.w. wenn ihr länger als drei Monate bleiben wollt, müßt ihr eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (wobei sich im Normalfall des längeren Aufenthaltes natürlich keiner darum kümmert, wie lange ihr schon da seit... nur wenn's offiziell wird, braucht man halt seine Papiere).
Diesen Schein muß die Behörde euch erteilen, solange keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen (von der Arbeitserlaubnis sind Arbeitnehmer aus EG Länder befreit ).
Ausnahmen bestätigen die Regel, so ist das in bella Italia alles ein bißchen anders, wie ich schon am eigenen Leib erfahren habe.
Im neuen EG Binnenmarkt haben nicht nur die berufstätigen EG Bürger, sondern auch Studenten und Rentner unbegrenztes Aufenthaltsrecht. Bedingung ist allerdings, daß man ein geregeltes Einkommen nachweisen kann und krankenversichert ist, damit man nicht den Sozialeinrichtungen des Gastlandes zur Lasten fallen kann. Berufsabschlüsse und Hochschuldiplome erkennen alle Länder gegenseitig an.

In allen Nicht EG Ländern sind diese Formalien leider komplizierter und schwieriger zu erlangen (nur mit der Schweiz gibt es Sonderregelungen für "Stagaires").
Voraussetzung ist eigentlich immer, daß ihr schon eine Vereinbarung mit dem zukünftigen Arbeitgeber vorlegen könnt (am besten natürlich einen Arbeitsvertrag), dann müßt ihr noch euren Pass, Geburtsurkunde, Ausbildungsnachweise und Gesundheitszeugnis und das alles noch in beglaubigter (!) Übersetzung beibringen. Höhepunkt der Tortur ist oft noch, daß ihr diesen Papierkrieg nur von eurem Heimatland aus führen dürft.
Oft muß euer zukünftiger Arbeitgeber den Behörden versichern, daß für diesen Arbeitsplatz kein inländischer Arbeitsuchender zu finden ist; außerdem muß er eine Bürgschaft für euch übernehmen. Und das ist auch in vielen anderen Ländern so die Arbeitslosigkeit ist einfach oft wesentlich höher als bei uns.In den USA und Australien als den klassischen Einwandererländern ist es nach Auskunft der Botschaften nicht möglich, eine befristete Arbeitserlaubnis zu bekommen (es gibt mal wieder Ausnahmen für Studenten). Jeder der zu arbeiten beabsichtigt, wird als Einwanderer klassifiziert und strengen Begutachtungen unterworfen. Und da kommen Töpfer leider kaum durch.
In Kanada scheint es möglich zu sein eine Arbeitserlaubnis für weniger als ein Jahr zu bekommen, man muß sich jedoch brav durch die oben erwähnten Papierberge durcharbeiten.
Neuseeland kennt zwar die Möglichkeit der befristeten Arbeitserlaubnis, die Töpfer zählen jedoch nicht zu den begehrten Berufsgruppen (haben sie doch selber schon reichlich..).
Deshalb, sorry, bleibt oft wirklich nur illegale Arbeit als einziger Ausweg (oder Heiraten, falls das eine Alternative sein sollte). Und das ist längst nicht so gefährlich, wie es sich anhört im schlimmsten Fall droht halt die Ausweisung, wenn man erwischt wird. Aber die Katherina Bertzbach hat ein volles Jahr illegal in Neuseeland gearbeitet, ohne irgendwelche Probleme in den USA, wo es überhaupt keine Meldepflicht gibt (it's a free country!), kann man auch tun und lassen was man will, wenn erst einmal der "immigration officer" an der Grenze überwunden ist (vor den Typen muß man sich allerdings in Acht nehmen und eine gute Story auf Lager haben)... u.s.w.
Man muß halt auf die soziale Absicherung eine Weile verzichten können (Auslandskrankenversicherung ist immer möglich, auch wenn man ein Jahr weg ist) und der Rentenanspruch wird kleiner.


Arbeitslosigkeit

Innerhalb der EG ist die Arbeitslosenversicherung theoretisch "synchronisiert". Das bedeutet: wenn ihr in Deutschland Arbeitslosenunterstützung bekommt, könnt ihr jederzeit in jedes EG Land zur Arbeitsuche gehen und dort von den dafür zuständigen Stellen 3 Monate eure Leistungen weiterbeziehen - dafür müßt ihr aber natürlich auch die landesspezifischen Bestimmungen für Arbeitslosenunterstützungsempfänger (das ist ein Wort..) beachten.
Praktisch sollte das so funktionieren (hab's noch nie ausprobiert):
Ihr seid seit mindestens 4 Wochen beim deutschen Arbeitsamt als anständiger Arbeitsloser gemeldet und bekommt netterweise sogar Leistungen, d.h. Geld. Ihr beschließt nun als Töpfer im EG Ausland höhere Vermittlungschancen zu haben und euch zudem weiterbilden zu können. Dies muß nun eurem Arbeitsvermittler glaubhaft gemacht werden, denn sonst meint er ihr wollt nur drei Monate auf bezahlten Urlaub. Und da ein Arbeitsvermittler viel Ermessenspielraum hat, kann er sich bei Unwillen von seiner Seite einfach querlegen und ihr müßt dann die Verwaltungsvorschriften schon gut kennen, um euch mit ihm zu streiten.
Mit Einverständnis des Erwähnten könnt ihr natürlich auch den dreiwöchigen bezahlten Urlaub, der jedem Arbeitslosen zusteht, zur Arbeitsuche im Ausland nützen (kann um weitere drei Wochen unbezahlt verlängert werden).
Wenn ihr euch also geeinigt habt, müßt ihr wie immer Papiere ausfüllen und bekommt dann das Formular E 303 (nach anderen Quellen E 301) mit auf den Weg, das ihr beim ausländischen Arbeitsamt vorlegen müßt. Falls ihr dann noch alle bürokratischen Hürden des ausländischen Arbeitsamtes genommen habt (es ist ja nicht gesagt, daß denen diese Regelung bewußt ist), bekommt ihr wirklich für drei Monate dieselben Leistungen wie in Deutschland überwiesen.
Und wenn ihr keinen Job im Ausland gefunden habt? Nun, ich könnte mir vorstellen, das böswillige Arbeitsvermittler das gar nicht gut finden und dann die Schraube ein bißchen andrehen..


Lohn

Über den Lohn eurer Arbeit kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, da von Land zu Land und vor allem je nach Umständen sehr verschieden.
In einigen Länder gibt es Mindestlohnsätze, auf die ihr einen gesetzlichen Anspruch habt. Ihr müßt euch natürlich nach den derzeit gültigen Sätzen erkundigen, meine Angaben sind veraltet.
Ich kenne etliche Leute, die haben für umsonst oder fast umsonst gearbeitet - das ist akzeptabel, wenn ihr das Ganze als ein Praktikum seht, in dem es vor allem um das Lernen geht. Wer jedoch merkt, daß er/sie sich ausbeuten läßt, ist selber schuld, wenn er nicht sofort sein Ränzel schnürt. Wer etwas kann, sollte sich nach Landesverhältnissen auch angemessen bezahlen lassen. Das rangiert von 4000 Francs plus Kost und Logis, die z.B. die Uli in Frankreich bekommen hat über 60 Pfund in der Woche in England vor einigen Jahren bis zu gar nix in Spanien und Portugal, weil die Töpfer selber nichts haben b.z.w. uns in ihren traditionellen Techniken so meilenweit voraus sind, daß ein deutscher Töpfergeselle mit durchschnittlichen Fähigkeiten keine bezahlenswerte Arbeitskraft für sie darstellt.
Oft ist es dann viel einfacher, eine Werkstattbeteiligung zu finden, bei der ihr auf eigenen Kosten und Risiko eine Werkstatt mitbenutzt und so eure Fertigkeiten direkt am örtlichen Markt messen müßt - warum sollte "deutsche" Keramik sich nicht verkaufen lassen? Und Gelegenheit zum Lernen und zur Weiterentwicklung bietet sich ja durch das Zusammenarbeiten mit den anderen Benutzern der Werkstatt.


Auslandskrankenversicherung

Wenn ihr im europäischen Ausland auf Arbeitsuche seid, könnt ihr natürlich eure deutsche Krankenversicherung weiterlaufen lassen. Entsprechende Formulare und Informationen könnt ihr jederzeit bei eurer Krankenkasse bekommen oder direkt vom

Bundesverband der Ortskrankenkassen
Kortijkerstr. 1
53177 Bonn

Falls ihr Geld vom Arbeitsamt bekommt und so auch krankenversichert seid, könnt ihr für die Arbeitsuche in EG Ländern weiter Geld beziehen und versichert sein. Siehe "Arbeitslosigkeit".
Bei regulärer Arbeitsaufnahme seid ihr als Arbeitnehmer sowieso pflichtversichert und euer Arbeitsgeber muß die Formalitäten erledigen. Achtet unbedingt darauf, daß er's auch wirklich tut und es nicht verschlampt! Es kann für den Arbeitgeber mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden sein (selbst in einem so nahen Land wie Frankreich soll es einige Mühe bereiten, so hat die Uli berichtet) und so liegt die Versuchung nahe, es einfach auf die lange Bank zu schieben.

Andere Möglichkeit: eine Reisekrankenversicherung. Da euch außerhalb Europas die deutsche Krankenversicherung nichts nützt und auch keinerlei Kosten erstattet, solltet ihr für außereuropäische Aufenthalte unbedingt so etwas abschließen. Aber auch innerhalb Europas ist sie von Vorteil, denn es werden garantiert alle gerechtfertigten Behandlungskosten, eventuell sogar Rücktransport etc. erstattet. Es gibt sehr günstige Reisekrankenversicherungen, bei denen ihr euch ein ganzes Jahr für 8 bis 20 DM gegen Krankheitsfälle im Ausland versichern könnt. Dies gilt für beliebig viele Reisen innerhalb des Jahres, die aber jede für sich meistens nicht länger als 6 Wochen sein dürfen.
Natürlich dürft ihr der Versicherung nicht verraten, daß ihr im Ausland arbeiten wollt - das ist nämlich nicht durch den Versicherungsvertrag gedeckt.
Diese Versicherungen erstatten alle Kosten, die euch durch Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche etc. entstehen. Ihr müßt also erstmal alles selbst bezahlen, detaillierte Rechnungen aufbewahren und dann zu Hause bei der Versicherung einreichen.
Falls ihr etliche Monate außer Landes seit, könnt ihr auch Reisekrankenversicherungen abschließen, die für einen bestimmten Zeitraum gelten (der kann bis zu einem Jahr lang sein). Das kostet dann durchschnittlich 50 bis 60 Pfennig pro versichertem Tag (was aber im Vergleich zur deutschen Inlandsversicherung immer noch spottbillig ist).

Problematisch kann es dann allerdings bei der Rückkehr nach Deutschland werden, wenn man die deutsche Krankenversicherung vor der Ausreise gekündigt hat. Wie kommt man schnell wieder in die deutsche Versicherung hinein (es gab durchaus schon Fälle von Leuten, die aus den Tropen heimkehrten und sofort ärztliche Hilfe benötigten)? Früher konnte man die Krankenversicherung ruhen lassen - die Gesundheitsreform hat das wohl unmöglich gemacht.
Ich kenne Leute, die haben während ihres Aufenthaltes in anderen Erdteilen, wo das Krankheitsrisiko doch hoch war, schlicht die deutsche Versicherung weiterbezahlt - was natürlich ein gutes Geschäft für die Krankenkasse ist, denn sie erbringen, wie oben erwähnt, außerhalb Europas keinerlei Leistungen. Die einzigen sicheren Möglichkeiten nach der Rückkehr scheinen: sofort arbeitslos melden oder sofortiger Abschluß eines Arbeitsvertrages zu sein.
Günstige Reisekrankenversicherungen gibt es z.B. bei:
Deutsche Krankenversicherungs AG
Aachenerstr. 300
50933 Köln

Süddeutsche Krankenversicherung
Werastr. 21 23
70182 Stuttgart

LVM Krankenversicherungen
Postfach 6145
48033 Münster

Eine aktuelle Vergleichstabelle der Versicherungen könnt ihr von Verbraucherberatungsstellen bekommen.
Genaue Übersicht über weitere Versicherungsunternehmen, Reisegepäckversicherungen, Unfallversicherungen etc. findet ihr im "Handbuch für Fernreisen" (siehe "Literatur").
Ein Faltblatt "Merkblatt über den Versicherungsschutz bei Auslandsreisen", das aber nur sehr allgemeine Informationen enthält, bekommt ihr gegen Rückporto beim

Bundesverband dt. Versicherungskaufleute
Kekulestr. 12
53115 Bonn


Rentenversicherung

Es ist möglich sich freiwillig in der deutschen Rentenversicherung weiterzuversichern, wenn ihr im Ausland arbeitet. Genaue Informationen darüber könnt ihr von der

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Ruhrstr. 2
10704 Berlin
Tel. 030 8651
Fax 030 86527240

bekommen ("Die freiwillige Versicherung bei Aufenthalt im Ausland").
Wenn ihr im Ausland in die dortige Versicherung Beiträge bezahlt habt, besteht in diesem Land natürlich auch ein Rentenanspruch; falls es ein EG Land war oder mit diesem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht (zur Zeit Finnland, Israel, Jugoslawien [das ist wohl überholt], Kanada, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Türkei, USA), ist es recht einfach diesen Anspruch einzulösen, wenn ihr euren Antrag auf Altersrente stellt (ob dieser Zeitpunkt mal kommt, muß jeder selbst abschätzen). Ihr reicht einfach die Unterlagen über eure Auslandsarbeit mit ein (deshalb unbedingt alle Arbeitsbescheinigungen oder ähnliches aufheben) und euer Rentenversicherungsträger regelt dann alles weitere mit der ausländischen Anstalt; zur Not, falls keine Papiere mehr vorhanden, reichen auch Angaben über Zeit, Ort und Art der Beschäftigung.
Falls ihr länger als 12 Monate gearbeitet habt, bekommt ihr die Rente direkt von der ausländischen Rentenanstalt angewiesen - bei weniger als 12 Monaten in einem Land wird es zur deutschen Rente dazugerechnet.
Bei Staaten wie Australien und Neuseeland müßt ihr euch leider selber bei den dortigen Institutionen um die Rente bemühen (aber da ihr dort auch kaum eine Arbeitserlaubnis bekommt, müßt ihr sowieso schwarzarbeiten).


Privathaftpflicht

Deutsche Privathaftpflichtversicherungen gelten auch für vorübergehenden Aufenthalt bis zu einem Jahr im Ausland!


Anerkennung der Auslandstätigkeit für die Meisterprüfung

Es gibt mit der Ausnahme von Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg meines Wissens kein Land, wo es zum Betrieb einer Töpferei eines Meistertitels bedarf (wobei die meisten Länder ja überhaupt das Lehrling Gesellen Meister System nicht kennen). So muß der deutsche Geselle versuchen, seine im Ausland verbrachten Gesellenjahre dem Meisterprüfungsausschuß nachzuweisen, wobei wesentlich ist, daß es "einer deutschen Meisterwerkstatt vergleichbaren Arbeitsstätte" war, wo ihr gearbeitet habt. Dem Ausschuß ist also darzulegen, daß ihr nicht in irgendeinem Hinterhofstudio eines Hobbykeramikers eure Zeit verbracht habt, sondern in einer hochprofessionellen und qualifizierten Werkstatt. Dazu wird schriftliches Material wie Kataloge, Preislisten, Ausstellungsveröffentlichungen oder Zeitungsberichte genauso wie alles amtliche Material sehr nützlich sein - vielleicht auch eine gute Photoserie über die Werkstatt. Generell hat es bisher mit der Anerkennung noch keine Schwierigkeiten gegeben.


EG-Sonderregelung

Wer bereits sechs Jahre in einem Mitgliedsstaat der EG selbständig einen Betrieb geführt hat, ist fein raus: er kann auch ohne Meisterprüfung nach 9 HwO in die Handwerksrolle eingetragen werden. Falls ihr die deutsche Gesellenprüfung gemacht habt, verringert sich diese Frist auf drei Jahre! Voraussetzung für diese Anerkennung ist eine Bescheinigung der zuständigen amtlichen Stelle.

Wer genaueres wissen will, kann bei den Handwerkskammern nachfragen, den Euro Informationsservice des Bundeswirtschaftsministeriums anrufen (0130 851992 kostenlos!) oder sich beim
Bundesanzeigerverlag
Breite Str. 78
50667 Köln
Tel. 0221 20290

den "Leitfaden für Betriebsgründungen und Handwerkstätigkeiten in der EG" besorgen, der die Anmelde, Genehmigungs und Eintragungspflichten darstellt, die ein Handwerker bei einer Betriebsgründung in der EG beachten muß.
Weitere Informationen bekommt ihr auch von der
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
Zittelmannstr. 22
53113 Bonn
Tel. 0228 530090
und vom
Informationsbüro des Europäischen Parlaments
Bonn Center, Bundeskanzlerplatz
53113 Bonn
Tel. 0228 914300


Handwerk ohne Meister ?

Es gibt immer noch eine ganze Menge Leute, die lieber Töpfe ohne Meistertitel machen und hofften, daß vielleicht der mysteriöse "EG Binnenmarkt" eine europaweit einheitliche Regelung bringen und ihnen damit die Probleme nehmen würde. Denn: in keinem anderen EG Land außer Luxemburg muß man als selbständiger Töpfer eine staatlich reglementierte Prüfung etc. über sich ergehenlassen!

Die Hoffnung hat jedoch getrogen; ausgerechnet auf diesem Gebiet hat die Vereinheitlichungswut der EG Bürokraten versagt. Das deutsche Handwerksrecht bleibt unangetastet. Ausländische Töpfer ohne jegliche Ausbildung nach deutscher Norm dürfen in Deutschland in die Handwerksrolle eingetragen werden (siehe oben); und deutsche Töpfer ohne Meistertitel dürfen natürlich auch überall einen Betrieb aufmachen nur in Deutschland nicht ...

Wer trotzdem ohne Meistertitel ein Handwerk selbständig ausübt, macht sich der Schwarzarbeit schuldig und das kann bis zu 100000 DM Strafe kosten! Als Schwarzarbeit gilt normalerweise nur die Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Keiner käme auf die Idee, einen falschen Arzt nach dem Schwarzarbeitsgesetz zu bestrafen, sofern er seine Steuern pünktlich gezahlt hat. Anders beim Handwerk: Handwerkliche Betätigung ohne Handwerksrolleneintragung ist einer von drei Tatbeständen nach dem Schwarzarbeitsgesetz.
Solch dicke Geldstrafen bekommt man allerdings nur aufgebrummt, wenn man nachgewiesenermaßen längerdauernd und mit gutem Profit ("eindeutiger Gewinnabsicht") schwarzgearbeitet hat.

Des Deutschen erste Pflicht ist also vor allem das Steuerzahlen. Manche Leute holen sich deshalb einfach direkt vom Finanzamt eine Steuernummer und fangen an zu arbeiten. Irgendwann bekommt natürlich die Gemeinde mit, daß da ein Gewerbebetrieb arbeitet und mahnt die Gewerbeanmeldung an; und spätestens dann ist auch die Handwerkskammer da und möchte den Meisterbrief sehen.

Schlupfwinkel, durch die man der Handwerkskammer wieder entkommen kann, gibt es aber auch einige:
Weitverbreitet und auch finanziell von großem Vorteil ist die Anerkennung als Künstler (die sagenhaft billige Künstlersozialkasse lockt); das setzt jedoch entsprechende Nachweise der künstlerischen Tätigkeit wie Ausstellungen, Wettbewerbsbeteiligungen und Verkauf in Galerien voraus.
Andere machen Handel mit zugekaufter Keramik oder Keramikbedarf und geringfügige Eigenproduktion (unter 25% des Umsatzes). Das ist nicht jedermanns Sache, aber da man ja auch nicht alles versteuert, was man auf Märkten verkauft, kann's ja ein bißchen mehr sein.

Eine weitere, jedoch selten genutzte Möglichkeit besteht darin, sich einen dicken Maschinenpark zuzulegen und sich als Industriebetrieb zu verkaufen - widerspricht aber natürlich dem Ethos und meistens auch den finanziellen Möglichkeiten der Töpfer.

Wenn man allerdings sowieso meistens auf Märkten verkauft (auf den Märkten von diesem ... z.B., ihr wißt schon, wo das Niveau manchmal a bisserl niedrig ist, aber auch keiner einen Meistertitel erwartet) und keinen Laden hat, bietet sich der Reisegewerbeschein an. Den bekommt man wie den normalen Gewerbeschein für eine leider saftige Gebühr (liegt im Ermessen der Gemeinde dieses Ermessen kann bis 700 DM gehen!) auf seiner Gemeinde und er unterliegt nicht der Handwerksordnung!

Die Gewerbeämter sehen das Reisegewerbe allerdings nicht gerne und versuchen Interessenten oft mit Hinweis auf die Handwerkskammer abblitzen zu lassen. Sie müssen dafür jedoch triftige Gründe haben (denn ihr habt einen Anspruch darauf, euer Gewerbe anmelden zu dürfen), sonst solltet ihr Einspruch einlegen und euch auf die Hinterbeine stellen. Am einfachsten ist es natürlich, wenn ihr nominell hauptsächlich Handel betreibt. Wenn ihr mit "Birkenstocksandalen, Duftölen, Kerzen und selbstgefertigten Duftlanpen" handelt, wird normalerweise nicht mehr kontrolliert, welchen Anteil die selbstgefertigte Keramik am Sortiment hat (alle obengenannten Komponenten trifft man heutzutage sowieso am Stand der meisten Töpfer).

Für Leute, die sich noch intensiver mit der Materie befassen wollen, veranstaltet das "netz für selbstverwaltung und selbstorganisation" (b.z.w. die Mitgliedsvereine) von Zeit zu Zeit Seminare zum Thema "Handwerk ohne Meister".
netz
Huckarder Str. 10 12
44147 Dortmund
Tel. 0231/162476
Inzwischen hat sich ein Berufsverband Unabhängiger HandwerkInnen (BUH e.V.) gegründet, der eben Lobby für die Handwerker mit dem Wandergewerbeschein sein will. Der Mitgleidsbeitrag ist allerdings happig: 300 DM.
BUH e.V.
Klaus Müller (Vorsitzender)
Ziegeleistr. 9
29497 Woltersdorf
Tel. 05841 5995

Dazu gibt es auch noch einen Buchtip:
"Selbständig ohne Meisterbrief", Michael Wörle, Econ Verlag, Neuauflage 1995, 16,80 DM. Hier steht ausführlich drin, was es alles an Möglichkeiten für Nicht Meister zur Selbständigkeit gibt.


Literatur allgemein

Reisezeitschriften - man blättere mal im Buchhandel durch, was geboten wird. Genaue Übersicht, was auf dem Markt ist, enthält auch der "Almanach".

* Insider Reisetips (unkeramische) könnt ihr von Globetrotterclubs bekommen, wenn ihr Mitglied werdet. Manche nehmen nur Leute auf, die schon mindestens drei Monate um den Globus getrottet sind, andere sehen das nicht so eng. Adressen findet ihr wieder im "Reise Info"!

* Keramikzeitschriften: ausländische sind im Länderteil zu finden. Die Lektüre von "Ceramic Review" aus England, "Ceramics Monthly" oder "Studio Potter" aus den USA und " Pottery in Australia " ist allen ernsthaft an der internationalen Szene Interessierten ans Herz gelegt - sie sind für das jeweilige Land eine Fundgrube von wertvollen Informationen.

Deutsche Keramikzeitschriften gibt es eigentlich nur zwei, die auch international orientiert sind:
NEUE KERAMIK
Hrsg. Gustav Weiß
Unter den Eichen 90
12205 Berlin

KERAMIK MAGAZIN
Hrsg. Gabi Dewald
Verlagsgesellschaft Ritterbach mbH
Rudolf Diesel Straße 10 12
50226 Frechen

In diesen Zeitschriften findet man natürlich auch keine ausländischen Stellenangebote, aber es erscheinen immer wieder sehr interessante Artikel über traditionelle und moderne Keramik im Ausland (im Länderteil wird auf die jeweiligen Artikel verwiesen) und Kleinanzeigen kann man natürlich auch aufgeben.

* Von der EG gibt es für jedes Mitgliedsland eine Broschüre "Soziale Sicherheit der Wanderarbeiter" und die Merkhefte über die "Gemeinschaftsverordnungen" und "Vorübergehender Aufenthalt". Das hat nichts mit Arbeitsvermittlung zu tun, sondern beschreibt die jeweiligen Sozialversicherungssysteme.
Kostenlos erhältlich von den Landesversicherunngsanstalten, z.B.
Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz
Königsallee 71
40215 Düsseldorf
Tel. 0211 9373030

* eine wirklich ergiebige Quelle für in- und ausländische keramische Literatur ist die Versandbuchhandlung Hanusch und Ecker, Westerwaldstr. 1, 56203 Höhr Grenzhausen. Katalog anfordern.
* "Ceramic Review", "Ceramics Monthly" (USA) und "Pottery in Australia" haben jeweils Versandabteilungen für Fachliteratur, die in Deutschland unbekannte Titel liefern können.


Programme

Programme für junge Berufstätige
Die Teilnahme an einem organisierten Programm erleichtert den Schritt ins Ausland oft ganz ungemein - man schließt Kontakte, sieht das Land mal nicht aus der Touristenperspektive und lernt die Sprache schneller. Leider gibt es für Berufstätige solche Programme nicht in großer Anzahl.

Für Frankreich stellt das Deutsch Französische Jugendwerk eine sehr beachtliche Anzahl auf die Beine:
Deutsch Französisches Jugendwerk
Rhöndorferstr. 23
53604 Bad Honnef

AFS - Interkulturelle Begegnungen
Postfach 500142
22701 Hamburg
Tel. 040 3909800
bieten ein Europraktikum mit Sprachkurs.
Ob da auch schon mal ein Töpfer vermittelt wurde, weiß ich allerdings nicht zu sagen; denn wenn sich kein Arbeitsplatz in den Partnerbetrieben bietet, kann natürlich nichts laufen... Allgemeine Voraussetzungen sind: Alter 18 28 Jahre, abgeschlossene Berufsausbildung; keine akademischen oder künstlerischen Berufe; gute engl. Sprachkenntnisse; Arbeitslose haben gleiche Chancen.

Das EG Programm PETRA II Die EG fördert den Austausch junger Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft im Rahmen des Programmes PETRA II. Es gibt mehrere Einzelprogramme in diesem Topf, wobei die meisten reine Gruppenprogramme sind, bei einer jedoch auch einzelne Interessenten Anträge stellen können, der sogenannten "Aktion Ib". Alle Programme richten sich an junge Arbeitnehmer unter 28 Jahren, die entweder in der betrieblichen Erstausbildung stehen (in diesem Fall also an die Töpferlehrlinge) oder an Gesellen (auch arbeitslose), die "zur Vervollständigung ihrer Ausbildung an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen".

Lehrlinge können allerdings nur an Gruppenmaßnahmen mit mindestens 5 Personen teilnehmen, wobei der Arbeitgeber, Berufsschule, Innung oder ähnliches antragsberechtigt ist. Sie können 3 Wochen (kann auf bis zu drei Monate ausgedehnt werden) ihrer Lehrzeit in einem Betrieb eines EG Landes arbeiten. Gesellen können einen Weiterbildungsaufenthalt in einer Institution oder ein Arbeitspraktikum in einem Betrieb von drei Monaten (in Einzelfällen bis auf ein Jahr ausdehnbar) machen. Einzelanträge für Stipendien zu einer Fortbildungsmaßsnahme im EG Ausland können direkt an die CDG gerichtet werden. Voraussetzung ist, daß der CDG ein Vorschlag für eine Fortbildung mit einem Weiterbildungsträger nicht betrieblicher Art vorgelegt wird. Die Teilnehmer erhalten ein Stipendium von monatlich 1200 DM. Die CDG kann bei der Suche nach Weiterbildungsträgern im Ausland behilflich sein.

Ausschreibungen für die Gruppenmaßsnahmen in Betrieben (Arbeitspraktika von 3 Wochen Monaten) findet ihr in jeder Ausgabe der Arbeitsamt Zeitschrift "Markt+Chance", die in allen Arbeitsämtern kostenlos aufliegt. Diese Programme setzen jeweils schon Kenntnisse der Landessprache voraus, beginnen aber mit einem vierwöchigen Intensivsprachkurs. Unterbringung, Sprachkurskosten und 75% der Reisekosten werden übernommen. Vergütung in den Betrieben ist allerdings meistens nicht zu erwarten!
Sehr rührig auf diesem Gebiet ist der Verein:
Euro Practica e.V.
Maxstr. 11
45127 Essen

Auskünfte über das Programm und Antragsformulare für den Bereich nichtbetriebliche Weiterbildungseinrichtungen und berufliche Erstausbildung gibt es bei der
Carl Duisberg Gesellschaft e.V.
Hohenstaufenring 30 32
50674 Köln
Tel. 0221 2098212

Für Arbeitspraktika (also Maßsnahmen in Betrieben) ist zuständig
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung
Feuerbachstr. 42 46
60325 Frankfurt 1
Tel: 069 7111438

Antragsfristen: 15. Januar und 30. Juni (die Anträge sollten ca. 1 Monat vor diesen Fristen eingegangen sein).

Die Carl Duisberg Gesellschaft e.V. ist überhaupt die Institution, die auf dem Gebiet der Programme am meisten bietet - sehr viel für den Hochschulbereich, aber auch für Handwerker ist einiges dabei:

Das ASA Berufstätigenprogramm eigentlich ein unabhängiger Verein, aber unter Schirmherrschaft der CDG wird im folgenden Kapitel ">Entwicklungshilfe" vorgestellt.

Daneben ist natürlich noch auf die Fülle von Arbeitseinsätzen (drei Wochen bis drei Monate) in gemeinnützigen Projekten, auch in Entwicklungsländern, hinzuweisen. Informationen erteile die folgenden Zentralstellen der Träger von Gemeinschaftsdiensten:
Arbeitskreis Internationaler Gemeinschaftsdienste in Deutschland
Bahnhofstr. 26a
35037 Marburg
Tel. 06421 65277
Fax 06421 64407

Bundesarbeitsgemeinschaft für Internationale Soziale Dienste e.V.
Kolpingplatz 5 -11
50667 Köln
Tel. 0221 2070151

Internationale Jugendgemeinschaftsdienste e.V.
Kaiserstr. 43
53113 Bonn
Tel. 0228 221001
Fax 0228 213933

Eine Übersicht aller Angebote in diesem Bereich bekommt ihr kostenlos vom
Studienkreis für Tourismus e.V.
Dampfschiffstr. 2
82319 Starnberg
Fordert die Faltblätter: "Internationale Begegnungen in Deutschland / Europa / Übersee" an.


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